Fachbereich Betreuungsverein
stellvertretender Leiter des Fachbereichs Betreuungsverein
Die Angebote des Fachbereichs Betreuungsverein
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Übersicht
Die Arbeit des Betreuungsvereins umfasst zum einen das Führen von Betreuungen durch die Vereinsbetreuer*innen, zum anderen die Gewinnung ehrenamtlicher Betreuer*innen und Bevollmächtigter sowie deren Einführung, Fortbildung und Beratung. Weitere Aufgabe ist die planmäßige Information und Beratung für alle Interessierten über Betreuungsrecht, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen.
Die Betreuung ist durch das Betreuungsgesetz, u.a. verankert im BGB, geregelt und hat das Ziel, die Stellung geistig, körperlich und psychisch kranker Menschen im Rechtsverkehr, insbesondere ihr Selbstbestimmungsrecht zu stärken.
Eine der wesentlichen Aufgaben der Betreuer*innen im Rahmen der persönlichen und rechtlichen Betreuung ist es, den Betreuten die größtmögliche Teilnahme am Leben in Gemeinschaft zu eröffnen und ihre Entscheidungskompetenzen zu stärken. Der bzw. die Betreuer*in hat sich dabei nach Wohl, Wünschen und Vorstellungen des Betreuten zu richten.
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Führen von rechtlichen Betreuungen
Zu den Angeboten des Fachbereichs Betreuungsverein gehört das Führen von rechtlichen Betreuungen.